Tanis von der Mosel – European Yachting Lawyers
Motoryacht in einer Marina am Mittelmeer

Sie möchten eine Yacht kaufen?

Vertrag, Deposit, Survey, Sea Trial, Dokumente und Closing: Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei hochwertigen und internationalen Yachttransaktionen.

Rechtsanwälte spezialisiert auf Yachtrecht · Europaweite Yachttransaktionen

Eine Yacht kauft man nicht wie ein Auto.

Bei einer größeren Yachttransaktion treffen erhebliche Vermögenswerte, technische Risiken, internationale Vertragspartner und komplexe Dokumentation aufeinander. Der Kaufvertrag ist deshalb nur ein Teil der Transaktion.

Wir begleiten nicht nur den Vertrag.
Wir begleiten die Transaktion.

Typischerweise zu koordinieren

  • Käufer und Verkäufer
  • Yachtbroker
  • Sachverständiger / Marine Surveyor
  • gegebenenfalls Finanzierung
  • Register
  • Versicherer
  • Steuer- und Zollfragen
  • Zahlungsabwicklung
  • Übergabe und Closing

Vertrag. Survey. Sea Trial. Deposit. Closing.

So läuft ein professioneller Yachtkauf typischerweise ab

Nicht jeder Yachtkauf verläuft gleich – Reihenfolge und Inhalt hängen vom jeweiligen Vertragsmodell ab. Häufig sieht der Weg so aus:

  1. Schritt 1 · Angebot und Kaufvertrag

    Ist das bereits der endgültige Kaufvertrag – oder nur ein Vorvertrag?

    Bei professionell vermittelten Yachttransaktionen wird häufig bereits früh ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. Insbesondere im internationalen Brokerage-Markt kommen standardisierte Vertragswerke zum Einsatz – bei größeren Yachten kann etwa ein MYBA-Vertragsmodell bzw. ein Memorandum of Agreement eine Rolle spielen.

    Vor der Unterzeichnung sollten Sie verstehen:

    • wann der Vertrag bindend wird
    • welche Bedingungen noch offen sind
    • wann ein Rücktritt möglich ist
    • welche Fristen laufen
    • welche Folgen eine Acceptance oder Rejection hat
    • wann der Kaufpreis fällig wird
    Kaufvertrag vor Unterschrift prüfen lassen
  2. Schritt 2 · Deposit / Anzahlung

    10 % Deposit – wohin fließt das Geld?

    Bei internationalen Yachttransaktionen ist eine Anzahlung von beispielsweise 10 % des Kaufpreises häufig Bestandteil der Transaktionsstruktur – maßgeblich ist stets die konkrete Vereinbarung. Bei erheblichen Beträgen sollte die Zahlungsstruktur vor der Überweisung verstanden und geprüft werden.

    Wichtige Fragen:

    • Wer erhält das Deposit?
    • Auf welchem Konto wird es gehalten?
    • Ist es vom Vermögen des Brokers oder Verkäufers getrennt?
    • Unter welchen Voraussetzungen wird es zurückgezahlt?
    • Wer darf über das Geld verfügen?
    • Was passiert bei Rejection?
    • Was passiert bei Streit?

    „Eine sechsstellige Anzahlung sollte nicht auf Basis eines ungelesenen Vertrags überwiesen werden.“

    Bei geeigneten Transaktionen prüfen und begleiten wir auch eine rechtlich abgesicherte Zahlungsabwicklung bzw. eine anwaltliche Treuhandlösung – ob sie im konkreten Fall sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.

  3. Schritt 3 · Condition Survey

    Condition Survey: Der technische Realitätscheck

    Nach Vertragsschluss bzw. nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags erfolgt häufig eine technische Untersuchung der Yacht durch einen unabhängigen Marine Surveyor.

    Wir sind keine Sachverständigenorganisation und ersetzen keinen technischen Gutachter. Unsere Aufgabe ist es, das technische Ergebnis mit Ihren vertraglichen Rechten zu verbinden.

    Typische Prüfbereiche können sein:

    • Rumpf und Struktur
    • Deck und Rigg
    • Maschinen und Generator
    • Elektrik und Navigation
    • Sicherheitseinrichtungen
    • technische Systeme
    • Unterwasserschiff
    • vorhandene Schäden, Reparaturen und Umbauten

    „Der Survey findet Mängel – was bedeutet das nach dem Vertrag?“

  4. Schritt 4 · Sea Trial

    Sea Trial: Probefahrt mit rechtlicher Bedeutung

    Der Sea Trial ist nicht bloß eine Gelegenheit, die Yacht einmal zu fahren. Je nach Vertragsgestaltung kann er Bestandteil des vereinbarten Prüf- und Entscheidungsprozesses sein. Survey und Sea Trial sind dabei zu unterscheiden – das eine ersetzt das andere nicht zwingend.

    Typische Themen:

    • Motorleistung
    • Manövrierverhalten
    • Systeme unter Last
    • Geschwindigkeit
    • Vibrationen
    • Steuerung
    • technische Auffälligkeiten
  5. Schritt 5 · Acceptance oder Rejection

    Kaufen – nachverhandeln – oder ablehnen?

    Nach Survey und Sea Trial kann es je nach Vertrag einen klar definierten Zeitpunkt geben, zu dem Sie reagieren müssen. Welche Rechte bestehen, hängt maßgeblich vom vereinbarten Kaufvertrag und den festgestellten Umständen ab.

    Mögliche Optionen, je nach Vertrag:

    • die Yacht akzeptieren
    • Rejection erklären
    • mit dem Verkäufer über Mängel bzw. Preis sprechen
    • Reparaturen oder andere Lösungen vereinbaren
    Survey zeigt Probleme? Vertrag prüfen lassen
  6. Schritt 6 · Due Diligence der Yacht

    Gehört die Yacht dem Verkäufer wirklich?

    Die rechtliche Prüfung der Yacht ist ein eigener, wesentlicher Teil der Transaktion.

    Zu prüfen sein können insbesondere:

    • Eigentumskette
    • bisherige Kaufverträge / Bills of Sale
    • Registerauszüge
    • Löschung bestehender Registerrechte
    • Finanzierungen, Hypotheken / Mortgages
    • sonstige Rechte Dritter
    • Identität und Vertretungsmacht des Verkäufers
    • Gesellschaft als Eigentümerin
    • Originaldokumente
    • CE- und Registrierungsunterlagen
    • gegebenenfalls steuer- und zollrechtliche Unterlagen

    „Eine schöne Yacht und ein unterschriebener Vertrag beweisen noch nicht, dass das Eigentum rechtlich sauber übertragen werden kann.“

  7. Schritt 7 · Steuer, Zoll und Unionswarenstatus

    Steuer und Zoll – soweit relevant

    Bei grenzüberschreitenden Yachtkäufen können steuer- und zollrechtliche Fragen relevant werden. Umsatzsteuerliche Fragen und der zollrechtliche Unionswarenstatus sind dabei voneinander zu unterscheiden.

    Geprüft werden können insbesondere:

    • vorhandene Kauf- und Einfuhrunterlagen
    • Historie der Yacht
    • Unionswarenstatus
    • Drittlandsaufenthalte
    • vorhandene Zollnachweise
    • Registrierung und Flagge

    Den Nachweis des Unionswarenstatus erstellen wir auch digital über mwst-boot.org.

  8. Schritt 8 · Closing

    Closing: Geld gegen Eigentum und Dokumente

    Beim Closing werden die unterschiedlichen Teile der Transaktion zusammengeführt.

    Typischerweise können dazu gehören:

    • Restkaufpreis
    • Bill of Sale / Eigentumsübertragung
    • Register- und Löschungsunterlagen
    • Originaldokumente
    • Schlüssel und Inventar
    • Versicherung
    • Übergabe und Besitz
    • gegebenenfalls Broker- und Finanzierungsunterlagen

    „Der entscheidende Moment einer Yachttransaktion ist nicht die Unterschrift allein, sondern das koordinierte Closing.“

    Yachttransaktion begleiten lassen

Yachtkauf mit MYBA-Vertrag

Im internationalen Yachtbrokerage werden häufig standardisierte Vertragsmodelle verwendet. Ein MYBA-basiertes Memorandum of Agreement kann unter anderem den Ablauf von Deposit, Survey, Sea Trial, Acceptance, Rejection und Closing strukturieren. Nicht jede Yachttransaktion beruht allerdings auf einem MYBA-Vertrag.

Ein Standardvertrag ist nicht automatisch ein Vertrag, den man ungeprüft unterschreiben sollte.

MYBA-Vertrag prüfen lassen
  • Standardvertrag bedeutet nicht „risikofrei“.
  • Fristen können kurz sein.
  • Rejection-Mechanismen müssen verstanden werden.
  • Technische Feststellungen und Vertragsrecht müssen zusammengedacht werden.
  • Ergänzungen und Sondervereinbarungen können entscheidend sein.

Broker, Surveyor, Verkäufer – wer steht eigentlich auf Ihrer Seite?

Bei einer Yachttransaktion treten zahlreiche Beteiligte auf. Ihre Aufgaben unterscheiden sich.

Yachtbroker

Vermittelt bzw. begleitet die Transaktion im Rahmen seiner Rolle.

Marine Surveyor

Prüft den technischen Zustand der Yacht.

Rechtsanwalt

Prüft und strukturiert die rechtliche Transaktion und vertritt die Interessen seines Mandanten.

Der Sachverständige prüft die Yacht. Wir prüfen die Transaktion.

Typische Risiken

„Das Deposit wurde bereits überwiesen.“

„Der Survey zeigt erhebliche Mängel.“

„Die Rejection-Frist läuft morgen ab.“

„Der Verkäufer sitzt im Ausland.“

„Die Yacht gehört einer Gesellschaft.“

„Es besteht noch eine Finanzierung.“

„Originalunterlagen fehlen.“

„Der Broker hält das Deposit.“

„Die Yacht soll in ein anderes Register übertragen werden.“

„Die Eigentumskette ist nicht vollständig.“

„Die Yacht war außerhalb der EU.“

„Kurz vor dem Closing taucht ein Problem auf.“

Transaktion prüfen lassen

Warum TVDM

Spezialisiert auf Yachtrecht

Yachtkauf und Yachtverkauf gehören zum Kernbereich der Kanzlei.

Internationale Transaktionen

Verkäufer, Broker, Register und Liegeplatz in verschiedenen Ländern sind für uns Alltag.

Recht und Technik zusammen

Wir führen technische Feststellungen und vertragliche Rechte zusammen.

Vernetzt in der Branche

Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Brokern, Sachverständigen, Werften und Behörden.

Vertrag und Dokumente

Vertragsgestaltung, Eigentums- und Dokumentenprüfung, Treuhand- und Zahlungsabwicklung, soweit im konkreten Fall angeboten.

Register, CE, Zoll

Registrierung und Flagge, CE, Zoll und Unionswarenstatus – und, falls nötig, Streit nach dem Yachtkauf.

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte kennen.

Drei Wege, wie wir Sie begleiten

Kaufvertrag prüfen

Für Käufer, die bereits einen Vertragsentwurf vom Broker oder Verkäufer erhalten haben.

Vertrag prüfen lassen

Einzelnes Problem klären

  • Deposit
  • Survey
  • Rejection
  • Eigentumsunterlagen
  • Registrierung
  • VAT / Zoll
  • Closing
Problem besprechen

Gesamte Begleitung

Gesamte Yachttransaktion begleiten

Vom Vertragsentwurf bis zum Closing.

  • Vertragsprüfung und -verhandlung
  • Koordination rechtlicher Punkte
  • Dokumenten- und Eigentumsprüfung
  • Begleitung von Survey- und Rejection-Fragen
  • Zahlungsstruktur
  • Closing und Übergabe
  • Register / Flagge, soweit beauftragt
Yachtkauf begleiten lassen

Sie verkaufen eine Yacht?

Auch Verkäufer hochwertiger Yachten profitieren von einer klaren rechtlichen Struktur – besonders bei internationalen Käufern.

Yachtverkauf besprechen
  • Vertragsgestaltung
  • Haftungsregelungen
  • Disclosure bekannter Mängel
  • Deposit
  • Dokumentation
  • Closing
  • internationaler Käufer
  • Zahlungsabwicklung

Yachtkauf besprechen

Schildern Sie uns kurz Ihre Transaktion – gern mit Vertragsentwurf, Survey-Bericht oder Unterlagen zur Yacht. Wir melden uns zeitnah.

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Häufige Fragen zum Yachtkauf

Wie läuft der Kauf einer Yacht ab?

Typischerweise folgen auf Angebot und Kaufvertrag die Anzahlung (Deposit), ein Condition Survey, ein Sea Trial, die Entscheidung über Acceptance oder Rejection, die Prüfung von Eigentum und Dokumenten und schließlich das Closing mit Zahlung und Übergabe. Die genaue Reihenfolge hängt vom vereinbarten Vertragsmodell ab.

Was ist ein MYBA-Vertrag?

MYBA steht für einen im internationalen Yachtbrokerage verbreiteten Verband, dessen standardisierte Vertragsmuster – etwa ein Memorandum of Agreement – häufig bei größeren Yachten verwendet werden. Sie strukturieren unter anderem Deposit, Survey, Sea Trial, Acceptance, Rejection und Closing.

Ist ein MYBA Memorandum of Agreement bereits ein verbindlicher Kaufvertrag?

In vielen Fällen ja – häufig wird damit bereits früh ein bindender Vertrag geschlossen, der unter bestimmten Bedingungen steht. Ob und ab wann er bindet, ergibt sich aus der konkreten Fassung und etwaigen Ergänzungen.

Wie hoch ist die Anzahlung beim Yachtkauf?

Bei internationalen Transaktionen sind 10 % des Kaufpreises häufig anzutreffen. Eine feste Regel gibt es nicht; maßgeblich ist, was im Vertrag vereinbart wird.

Wo sollte das Deposit beim Yachtkauf hinterlegt werden?

Wichtig ist, dass das Geld getrennt vom Vermögen von Broker und Verkäufer gehalten wird und klar geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen darüber verfügen darf. Bei geeigneten Transaktionen kann eine anwaltliche Treuhandlösung in Betracht kommen.

Was passiert mit der Anzahlung, wenn ich die Yacht ablehne?

Das regelt der Vertrag. Bei einer wirksamen und fristgerechten Rejection sehen viele Vertragsmodelle eine Rückzahlung vor, teilweise abzüglich bestimmter Kosten. Entscheidend sind Form, Frist und Begründung der Erklärung.

Was ist ein Condition Survey?

Eine technische Untersuchung der Yacht durch einen unabhängigen Marine Surveyor, die den Zustand und vorhandene Mängel dokumentiert.

Was wird bei einem Yacht Survey geprüft?

Je nach Auftrag etwa Rumpf, Struktur, Deck, Rigg, Maschinen, Generator, Elektrik, Navigation, Sicherheitseinrichtungen, Unterwasserschiff sowie Schäden, Reparaturen und Umbauten.

Was ist der Unterschied zwischen Survey und Sea Trial?

Der Survey ist eine sachverständige technische Untersuchung, der Sea Trial eine Probefahrt, bei der die Yacht unter Fahrtbedingungen erlebt wird. Das eine ersetzt das andere nicht zwingend.

Kann ich nach dem Survey vom Yachtkauf zurücktreten?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche Vertragsmodelle erlauben eine Rejection nach Survey und Sea Trial, andere knüpfen sie an bestimmte Mängel oder Fristen. Ein automatisches Rücktrittsrecht wegen jedes Mangels besteht nicht.

Was bedeutet Acceptance beim Yachtkauf?

Die Erklärung des Käufers, die Yacht nach Survey und Sea Trial anzunehmen. Sie hat häufig zur Folge, dass das Deposit nicht mehr ohne Weiteres zurückgefordert werden kann und der Restkaufpreis fällig wird.

Was bedeutet Rejection beim Yachtkauf?

Die Ablehnung der Yacht innerhalb des vertraglich vorgesehenen Rahmens. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Folgen sie hat, bestimmt der konkrete Vertrag.

Wie lange habe ich Zeit, eine Yacht abzulehnen?

Die Fristen ergeben sich aus dem Vertrag und können kurz sein – teilweise nur wenige Tage nach Survey oder Sea Trial. Sie sollten vor Unterzeichnung bekannt sein.

Sollte ich einen MYBA-Vertrag anwaltlich prüfen lassen?

Ein Standardvertrag ist nicht automatisch risikofrei. Ergänzungen, Fristen und Rejection-Mechanismen können entscheidend sein – gerade bei hohen Kaufpreisen ist eine Prüfung vor Unterschrift sinnvoll.

Wer prüft die Eigentumsverhältnisse einer Yacht?

Das ist eine rechtliche Aufgabe: Eigentumskette, Bills of Sale, Registerauszüge, Belastungen und Vertretungsmacht des Verkäufers werden anhand der Unterlagen geprüft – nicht durch den technischen Sachverständigen.

Was ist eine Bill of Sale?

Ein Dokument, mit dem die Übertragung des Eigentums an einer Yacht festgehalten wird. Es spielt häufig für Registrierung und den späteren Eigentumsnachweis eine wichtige Rolle.

Wie läuft das Closing bei einem Yachtkauf ab?

Beim Closing werden Restkaufpreis, Bill of Sale, Register- und Löschungsunterlagen, Originaldokumente, Schlüssel, Inventar und Übergabe zusammengeführt – idealerweise Zug um Zug und sorgfältig koordiniert.

Wie wird der Kaufpreis bei einem internationalen Yachtkauf abgesichert?

Etwa durch eine klare Zahlungsstruktur, getrennte Konten, Treuhandlösungen und eine Zug-um-Zug-Abwicklung beim Closing. Welche Lösung passt, hängt von der Transaktion ab.

Wann geht das Eigentum an einer Yacht über?

Das richtet sich nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht, häufig in Verbindung mit Zahlung und Übergabe der Bill of Sale. Register können zusätzliche Anforderungen stellen.

Was muss bei einer Yacht im Ausland beachtet werden?

Unter anderem anwendbares Recht, Register und Flagge, Belastungen nach ausländischem Recht, Zahlungswege, steuer- und zollrechtliche Fragen sowie die Koordination der Beteiligten in mehreren Ländern.

Welche Unterlagen sollte ich vor einem Yachtkauf prüfen?

Typischerweise Kaufverträge und Bills of Sale der Eigentumskette, Registerauszüge, Löschungsunterlagen, CE-Unterlagen, Registrierungsdokumente, Gesellschaftsunterlagen bei Firmeneigentum sowie gegebenenfalls Zoll- und Steuernachweise.

Wie prüfe ich, ob eine Yacht finanziert oder belastet ist?

Über Registerauszüge, Erklärungen und Nachweise des Verkäufers sowie Löschungsbewilligungen der finanzierenden Bank. Bei ausländischen Registern sind die dortigen Regeln zu beachten.

Welche Rolle hat der Yachtbroker?

Der Broker vermittelt bzw. begleitet die Transaktion im Rahmen seiner Rolle. Für wen er tätig ist und wessen Interessen er vertritt, sollte von Anfang an klar sein.

Welche Rolle hat der Sachverständige?

Der Marine Surveyor prüft den technischen Zustand der Yacht. Die rechtliche Bewertung seiner Feststellungen ist Aufgabe der anwaltlichen Begleitung.

Brauche ich beim Yachtkauf einen Rechtsanwalt?

Vorgeschrieben ist es nicht. Bei hohen Kaufpreisen, internationalen Beteiligten und komplexer Dokumentation kann eine anwaltliche Begleitung jedoch erhebliche Risiken vermeiden helfen.

Was ist beim Yachtkauf hinsichtlich VAT und Zoll zu beachten?

Umsatzsteuerliche Fragen und der zollrechtliche Unionswarenstatus sind voneinander zu unterscheiden. Geprüft werden können etwa Kauf- und Einfuhrunterlagen, Drittlandsaufenthalte, Zollnachweise sowie Registrierung und Flagge.

Was ist beim Kauf einer Yacht im Mittelmeer zu beachten?

Häufig sind Verkäufer, Broker, Register und Liegeplatz in verschiedenen Ländern. Dann kommt es besonders auf das anwendbare Recht, die Eigentumsprüfung, die Zahlungsstruktur und ein sauber koordiniertes Closing an.

Probleme bei einer Charter? Mehr zum Charterrecht.