Kaufvertrag prüfen
Für Käufer, die bereits einen Vertragsentwurf vom Broker oder Verkäufer erhalten haben.
Vertrag prüfen lassen
Vertrag, Deposit, Survey, Sea Trial, Dokumente und Closing: Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei hochwertigen und internationalen Yachttransaktionen.
Rechtsanwälte spezialisiert auf Yachtrecht · Europaweite Yachttransaktionen
Bei einer größeren Yachttransaktion treffen erhebliche Vermögenswerte, technische Risiken, internationale Vertragspartner und komplexe Dokumentation aufeinander. Der Kaufvertrag ist deshalb nur ein Teil der Transaktion.
Wir begleiten nicht nur den Vertrag.
Wir begleiten die Transaktion.
Typischerweise zu koordinieren
Vertrag. Survey. Sea Trial. Deposit. Closing.
Nicht jeder Yachtkauf verläuft gleich – Reihenfolge und Inhalt hängen vom jeweiligen Vertragsmodell ab. Häufig sieht der Weg so aus:
Schritt 1 · Angebot und Kaufvertrag
Bei professionell vermittelten Yachttransaktionen wird häufig bereits früh ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen. Insbesondere im internationalen Brokerage-Markt kommen standardisierte Vertragswerke zum Einsatz – bei größeren Yachten kann etwa ein MYBA-Vertragsmodell bzw. ein Memorandum of Agreement eine Rolle spielen.
Vor der Unterzeichnung sollten Sie verstehen:
Schritt 2 · Deposit / Anzahlung
Bei internationalen Yachttransaktionen ist eine Anzahlung von beispielsweise 10 % des Kaufpreises häufig Bestandteil der Transaktionsstruktur – maßgeblich ist stets die konkrete Vereinbarung. Bei erheblichen Beträgen sollte die Zahlungsstruktur vor der Überweisung verstanden und geprüft werden.
Wichtige Fragen:
„Eine sechsstellige Anzahlung sollte nicht auf Basis eines ungelesenen Vertrags überwiesen werden.“
Bei geeigneten Transaktionen prüfen und begleiten wir auch eine rechtlich abgesicherte Zahlungsabwicklung bzw. eine anwaltliche Treuhandlösung – ob sie im konkreten Fall sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.
Schritt 3 · Condition Survey
Nach Vertragsschluss bzw. nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags erfolgt häufig eine technische Untersuchung der Yacht durch einen unabhängigen Marine Surveyor.
Wir sind keine Sachverständigenorganisation und ersetzen keinen technischen Gutachter. Unsere Aufgabe ist es, das technische Ergebnis mit Ihren vertraglichen Rechten zu verbinden.
Typische Prüfbereiche können sein:
„Der Survey findet Mängel – was bedeutet das nach dem Vertrag?“
Schritt 4 · Sea Trial
Der Sea Trial ist nicht bloß eine Gelegenheit, die Yacht einmal zu fahren. Je nach Vertragsgestaltung kann er Bestandteil des vereinbarten Prüf- und Entscheidungsprozesses sein. Survey und Sea Trial sind dabei zu unterscheiden – das eine ersetzt das andere nicht zwingend.
Typische Themen:
Schritt 5 · Acceptance oder Rejection
Nach Survey und Sea Trial kann es je nach Vertrag einen klar definierten Zeitpunkt geben, zu dem Sie reagieren müssen. Welche Rechte bestehen, hängt maßgeblich vom vereinbarten Kaufvertrag und den festgestellten Umständen ab.
Mögliche Optionen, je nach Vertrag:
Schritt 6 · Due Diligence der Yacht
Die rechtliche Prüfung der Yacht ist ein eigener, wesentlicher Teil der Transaktion.
Zu prüfen sein können insbesondere:
„Eine schöne Yacht und ein unterschriebener Vertrag beweisen noch nicht, dass das Eigentum rechtlich sauber übertragen werden kann.“
Schritt 7 · Steuer, Zoll und Unionswarenstatus
Bei grenzüberschreitenden Yachtkäufen können steuer- und zollrechtliche Fragen relevant werden. Umsatzsteuerliche Fragen und der zollrechtliche Unionswarenstatus sind dabei voneinander zu unterscheiden.
Geprüft werden können insbesondere:
Den Nachweis des Unionswarenstatus erstellen wir auch digital über mwst-boot.org.
Schritt 8 · Closing
Beim Closing werden die unterschiedlichen Teile der Transaktion zusammengeführt.
Typischerweise können dazu gehören:
„Der entscheidende Moment einer Yachttransaktion ist nicht die Unterschrift allein, sondern das koordinierte Closing.“
Yachttransaktion begleiten lassenIm internationalen Yachtbrokerage werden häufig standardisierte Vertragsmodelle verwendet. Ein MYBA-basiertes Memorandum of Agreement kann unter anderem den Ablauf von Deposit, Survey, Sea Trial, Acceptance, Rejection und Closing strukturieren. Nicht jede Yachttransaktion beruht allerdings auf einem MYBA-Vertrag.
Ein Standardvertrag ist nicht automatisch ein Vertrag, den man ungeprüft unterschreiben sollte.
MYBA-Vertrag prüfen lassenBei einer Yachttransaktion treten zahlreiche Beteiligte auf. Ihre Aufgaben unterscheiden sich.
Vermittelt bzw. begleitet die Transaktion im Rahmen seiner Rolle.
Prüft den technischen Zustand der Yacht.
Prüft und strukturiert die rechtliche Transaktion und vertritt die Interessen seines Mandanten.
Der Sachverständige prüft die Yacht. Wir prüfen die Transaktion.
„Das Deposit wurde bereits überwiesen.“
„Der Survey zeigt erhebliche Mängel.“
„Die Rejection-Frist läuft morgen ab.“
„Der Verkäufer sitzt im Ausland.“
„Die Yacht gehört einer Gesellschaft.“
„Es besteht noch eine Finanzierung.“
„Originalunterlagen fehlen.“
„Der Broker hält das Deposit.“
„Die Yacht soll in ein anderes Register übertragen werden.“
„Die Eigentumskette ist nicht vollständig.“
„Die Yacht war außerhalb der EU.“
„Kurz vor dem Closing taucht ein Problem auf.“
Yachtkauf und Yachtverkauf gehören zum Kernbereich der Kanzlei.
Verkäufer, Broker, Register und Liegeplatz in verschiedenen Ländern sind für uns Alltag.
Wir führen technische Feststellungen und vertragliche Rechte zusammen.
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Brokern, Sachverständigen, Werften und Behörden.
Vertragsgestaltung, Eigentums- und Dokumentenprüfung, Treuhand- und Zahlungsabwicklung, soweit im konkreten Fall angeboten.
Registrierung und Flagge, CE, Zoll und Unionswarenstatus – und, falls nötig, Streit nach dem Yachtkauf.
Lernen Sie unsere Rechtsanwälte kennen.
Für Käufer, die bereits einen Vertragsentwurf vom Broker oder Verkäufer erhalten haben.
Vertrag prüfen lassenGesamte Begleitung
Vom Vertragsentwurf bis zum Closing.
Auch Verkäufer hochwertiger Yachten profitieren von einer klaren rechtlichen Struktur – besonders bei internationalen Käufern.
Yachtverkauf besprechenSchildern Sie uns kurz Ihre Transaktion – gern mit Vertragsentwurf, Survey-Bericht oder Unterlagen zur Yacht. Wir melden uns zeitnah.
Zum KontaktformularTypischerweise folgen auf Angebot und Kaufvertrag die Anzahlung (Deposit), ein Condition Survey, ein Sea Trial, die Entscheidung über Acceptance oder Rejection, die Prüfung von Eigentum und Dokumenten und schließlich das Closing mit Zahlung und Übergabe. Die genaue Reihenfolge hängt vom vereinbarten Vertragsmodell ab.
MYBA steht für einen im internationalen Yachtbrokerage verbreiteten Verband, dessen standardisierte Vertragsmuster – etwa ein Memorandum of Agreement – häufig bei größeren Yachten verwendet werden. Sie strukturieren unter anderem Deposit, Survey, Sea Trial, Acceptance, Rejection und Closing.
In vielen Fällen ja – häufig wird damit bereits früh ein bindender Vertrag geschlossen, der unter bestimmten Bedingungen steht. Ob und ab wann er bindet, ergibt sich aus der konkreten Fassung und etwaigen Ergänzungen.
Bei internationalen Transaktionen sind 10 % des Kaufpreises häufig anzutreffen. Eine feste Regel gibt es nicht; maßgeblich ist, was im Vertrag vereinbart wird.
Wichtig ist, dass das Geld getrennt vom Vermögen von Broker und Verkäufer gehalten wird und klar geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen darüber verfügen darf. Bei geeigneten Transaktionen kann eine anwaltliche Treuhandlösung in Betracht kommen.
Das regelt der Vertrag. Bei einer wirksamen und fristgerechten Rejection sehen viele Vertragsmodelle eine Rückzahlung vor, teilweise abzüglich bestimmter Kosten. Entscheidend sind Form, Frist und Begründung der Erklärung.
Eine technische Untersuchung der Yacht durch einen unabhängigen Marine Surveyor, die den Zustand und vorhandene Mängel dokumentiert.
Je nach Auftrag etwa Rumpf, Struktur, Deck, Rigg, Maschinen, Generator, Elektrik, Navigation, Sicherheitseinrichtungen, Unterwasserschiff sowie Schäden, Reparaturen und Umbauten.
Der Survey ist eine sachverständige technische Untersuchung, der Sea Trial eine Probefahrt, bei der die Yacht unter Fahrtbedingungen erlebt wird. Das eine ersetzt das andere nicht zwingend.
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Vertragsmodelle erlauben eine Rejection nach Survey und Sea Trial, andere knüpfen sie an bestimmte Mängel oder Fristen. Ein automatisches Rücktrittsrecht wegen jedes Mangels besteht nicht.
Die Erklärung des Käufers, die Yacht nach Survey und Sea Trial anzunehmen. Sie hat häufig zur Folge, dass das Deposit nicht mehr ohne Weiteres zurückgefordert werden kann und der Restkaufpreis fällig wird.
Die Ablehnung der Yacht innerhalb des vertraglich vorgesehenen Rahmens. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Folgen sie hat, bestimmt der konkrete Vertrag.
Die Fristen ergeben sich aus dem Vertrag und können kurz sein – teilweise nur wenige Tage nach Survey oder Sea Trial. Sie sollten vor Unterzeichnung bekannt sein.
Ein Standardvertrag ist nicht automatisch risikofrei. Ergänzungen, Fristen und Rejection-Mechanismen können entscheidend sein – gerade bei hohen Kaufpreisen ist eine Prüfung vor Unterschrift sinnvoll.
Das ist eine rechtliche Aufgabe: Eigentumskette, Bills of Sale, Registerauszüge, Belastungen und Vertretungsmacht des Verkäufers werden anhand der Unterlagen geprüft – nicht durch den technischen Sachverständigen.
Ein Dokument, mit dem die Übertragung des Eigentums an einer Yacht festgehalten wird. Es spielt häufig für Registrierung und den späteren Eigentumsnachweis eine wichtige Rolle.
Beim Closing werden Restkaufpreis, Bill of Sale, Register- und Löschungsunterlagen, Originaldokumente, Schlüssel, Inventar und Übergabe zusammengeführt – idealerweise Zug um Zug und sorgfältig koordiniert.
Etwa durch eine klare Zahlungsstruktur, getrennte Konten, Treuhandlösungen und eine Zug-um-Zug-Abwicklung beim Closing. Welche Lösung passt, hängt von der Transaktion ab.
Das richtet sich nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht, häufig in Verbindung mit Zahlung und Übergabe der Bill of Sale. Register können zusätzliche Anforderungen stellen.
Unter anderem anwendbares Recht, Register und Flagge, Belastungen nach ausländischem Recht, Zahlungswege, steuer- und zollrechtliche Fragen sowie die Koordination der Beteiligten in mehreren Ländern.
Typischerweise Kaufverträge und Bills of Sale der Eigentumskette, Registerauszüge, Löschungsunterlagen, CE-Unterlagen, Registrierungsdokumente, Gesellschaftsunterlagen bei Firmeneigentum sowie gegebenenfalls Zoll- und Steuernachweise.
Über Registerauszüge, Erklärungen und Nachweise des Verkäufers sowie Löschungsbewilligungen der finanzierenden Bank. Bei ausländischen Registern sind die dortigen Regeln zu beachten.
Der Broker vermittelt bzw. begleitet die Transaktion im Rahmen seiner Rolle. Für wen er tätig ist und wessen Interessen er vertritt, sollte von Anfang an klar sein.
Der Marine Surveyor prüft den technischen Zustand der Yacht. Die rechtliche Bewertung seiner Feststellungen ist Aufgabe der anwaltlichen Begleitung.
Vorgeschrieben ist es nicht. Bei hohen Kaufpreisen, internationalen Beteiligten und komplexer Dokumentation kann eine anwaltliche Begleitung jedoch erhebliche Risiken vermeiden helfen.
Umsatzsteuerliche Fragen und der zollrechtliche Unionswarenstatus sind voneinander zu unterscheiden. Geprüft werden können etwa Kauf- und Einfuhrunterlagen, Drittlandsaufenthalte, Zollnachweise sowie Registrierung und Flagge.
Häufig sind Verkäufer, Broker, Register und Liegeplatz in verschiedenen Ländern. Dann kommt es besonders auf das anwendbare Recht, die Eigentumsprüfung, die Zahlungsstruktur und ein sauber koordiniertes Closing an.
Probleme bei einer Charter? Mehr zum Charterrecht.