Tanis von der Mosel – European Yachting Lawyers
Segelyacht vor der Küste

Probleme mit Ihrer Yachtcharter?

Chartervertrag, Schäden, Kaution, Forderungen oder Probleme mit dem Vercharterer: Wir beraten Charterkunden, Skipper und Crews weltweit.

Wobei wir helfen

Ganz gleich ob Sie eine Segelyacht oder ein Motorboot chartern – im Mittelmeer, in Kroatien, Griechenland, Italien, Spanien, Frankreich, der Türkei, Deutschland oder in einem anderen Revier. 
Wir beraten und vertreten Sie rechtlich.

Vor der Charter

  • Chartervertrag Yacht oder Boot prüfen
  • unklare Vertrags- und Haftungsbedingungen
  • ausländischer Vercharterer
  • hohe Kaution, Zahlungsbedingungen
  • Anforderungen an Skipper und Führerscheine
  • Stornierungsbedingungen
  • Agentur oder direkter Vertrag
  • Prüfung der Vertragsgestaltung

Stornierung und Ausfall

  • Absage durch den Anbieter
  • Yacht nicht verfügbar
  • Ersatzboot entspricht nicht der Buchung
  • verspätete Übergabe
  • erhebliche technische Probleme
  • Yachtcharter oder Bootcharter stornieren
  • Rückzahlung des Charterpreises
  • Insolvenz des Vertragspartners

Schäden während der Charter

  • Grundberührung, Kollision
  • Schäden beim An- oder Ablegen
  • Rumpf, Rigg, Motor oder Propeller
  • Sturm- und Wetterschäden
  • technische Defekte
  • Schäden durch Crewmitglieder
  • Unfall oder Personenschaden
  • Abschleppen und Bergung

Streit mit Vercharterer oder Agentur

  • Forderungen nach Charterende
  • zusätzliche Kosten, Reinigung, Treibstoff
  • bereits vorhandene Schäden
  • verspätete Rückgabe, Vertragsstrafen
  • angeblich fehlende Ausrüstung
  • Wer ist verantwortlich: Agentur oder Vercharterer?

Bußgelder und Behörden

  • Bußgeld während der Yachtcharter
  • Geschwindigkeit, Sperrgebiete, Ankern
  • Hafen- und Naturschutzvorschriften
  • Dokumente und Crewlisten
  • behördliche Forderungen aus dem Ausland
  • unverständliche Schreiben in fremder Sprache

Skipperhaftung

  • Wofür haftet der Skipper?
  • Wann haftet ein Crewmitglied?
  • Forderungen des Vercharterers
  • Schäden am Charterboot oder an fremden Booten
  • Personenschäden
  • Regress von Versicherungen

Der Vercharterer behält Ihre Kaution ein?

Das ist einer der häufigsten Konflikte nach einer Yachtcharter oder Bootcharter. Oft wird ein Schaden behauptet, dessen Ursache oder Höhe fraglich ist – und die Kreditkarte ist bereits belastet.

Charterfall prüfen lassen
  • Kaution wird nach der Charter nicht zurückgezahlt
  • Vercharterer behauptet einen Schaden
  • Sie bestreiten, den Schaden verursacht zu haben
  • Die Schadenshöhe erscheint überzogen
  • Belastung der Kreditkarte
  • Fragen zur Kautionsversicherung
  • Beweissicherung bei Übergabe und Rückgabe

Welche Versicherungen können bei einer Charter relevant sein?

Skipper-Haftpflicht, Charter-Kautionsversicherung, Reiserücktritt und Reiseabbruch, Unfallversicherung sowie Haftpflichtfragen innerhalb der Crew. Wir prüfen im konkreten Fall, welche Deckung besteht und welche Versicherung zuständig sein könnte.

Charter im Ausland – Vertrag aus Deutschland, Yacht in Kroatien, Anbieter auf Malta?

Bei Charterfällen treffen häufig unterschiedliche Länder, Vertragspartner und Rechtsordnungen aufeinander: anwendbares Recht, Gerichtsstand, ausländische Vercharterer und internationale Agenturen, Forderungen aus dem Ausland, Kommunikation mit den Beteiligten und grenzüberschreitende Durchsetzung. Wir begleiten Yacht- und Bootsfälle auch grenzüberschreitend.

Typische Situationen

„Nach der Rückgabe werden 4.500 € von Ihrer Kaution einbehalten.“

„Der Motor fällt am zweiten Chartertag aus – und der Vercharterer lehnt eine Erstattung ab.“

„Nach dem Urlaub erhalten Sie plötzlich eine hohe Schadensforderung.“

„Monate später kommt ein Bußgeld aus Kroatien, Griechenland oder Italien.“

„Der Vercharterer behauptet, Sie hätten einen bereits vorhandenen Schaden verursacht.“

„Die gebuchte Yacht wird kurzfristig durch ein deutlich schlechteres Boot ersetzt.“

„Sie wissen vor einer teuren Charter nicht, ob die Vertragsbedingungen akzeptabel sind.“

„Sie können das Schiff aufgrund von unvorhergesehenen Umständen nicht rechtzeitig zum Rückgabeort bringen.“

Lieber vorher prüfen als nachher streiten.

Die meisten Chartern verlaufen ohne Probleme. Eine anwaltliche Prüfung des Chartervertrags kann sich dennoch lohnen – insbesondere bei hochpreisigen Chartern, langen Charterzeiträumen, ungewöhnlichen Vertragsbedingungen, hohen Kautionen, ausländischen Vertragspartnern oder besonderen Haftungsregelungen.

Chartervertrag prüfen lassen

Warum TVDM

Spezialisiert auf Yachtrecht

Yacht- und Bootsfälle sind unser Tätigkeitsschwerpunkt – nicht ein Nebengebiet.

Internationale Erfahrung

Grenzüberschreitende Yacht- und Bootssachverhalte gehören zu unserer täglichen Arbeit.

Alles aus einer Hand

Kauf, Charter, Schäden, Werften, Versicherungen und regulatorische Fragen.

Nautisches Verständnis

Technische und nautische Sachverhalte verstehen wir und beziehen sie in die rechtliche Bewertung ein.

Klare Kommunikation

Verständliche Einschätzungen und ein direkter Ansprechpartner.

Aus Leidenschaft

Wir verstehen Ihre Begeisterung für den Yachtsport nicht nur, wir teilen sie.

So läuft es ab

  1. Fall schildern

    Kurz über das Formular, per E-Mail oder telefonisch.

  2. Unterlagen übermitteln

    Chartervertrag, Protokolle, Fotos, Korrespondenz.

  3. Anwaltliche Ersteinschätzung

    Wir ordnen Ihren Fall ein und besprechen das weitere Vorgehen.

  4. Vertretung, falls erforderlich

    Gegenüber Vercharterer, Agentur, Versicherung oder Behörde.

Charterfall prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

Häufige Fragen zur Yacht- und Bootcharter

Was kann ich tun, wenn der Vercharterer meine Kaution nicht zurückzahlt?

Zunächst sollten Sie Übergabe- und Rückgabeprotokolle, Fotos und die Korrespondenz sichern. Wir prüfen, ob der Einbehalt begründet ist und in welcher Höhe, und fordern die Kaution gegebenenfalls zurück. Das hängt insbesondere vom Vertrag, dem anwendbaren Recht und den Umständen des Einzelfalls ab.

Wer haftet bei einem Schaden an einer Charteryacht?

In Betracht kommen Charterkunde, Skipper, Crewmitglieder, Dritte oder die Versicherung. Entscheidend sind Ursache des Schadens, die vertraglichen Haftungsregelungen und der Versicherungsschutz.

Muss ich als Skipper für jeden Schaden am Boot aufkommen?

Nein, nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang ein Skipper haftet, hängt vom Verschulden, vom Vertrag, von einer vereinbarten Selbstbeteiligung und vom bestehenden Versicherungsschutz ab.

Was passiert, wenn die Charteryacht nicht wie vereinbart verfügbar ist?

Je nach Vertrag kommen etwa ein gleichwertiges Ersatzboot, eine Minderung des Charterpreises, eine Rückzahlung oder Schadensersatz in Betracht. Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Kann ich einen Chartervertrag vor der Buchung anwaltlich prüfen lassen?

Ja. Gerade bei hochpreisigen oder längeren Chartern, hohen Kautionen und ausländischen Vertragspartnern kann eine Prüfung vor der Unterschrift sinnvoll sein.

Welche Versicherungen sind bei einer Yachtcharter sinnvoll?

Häufig relevant sind Skipper-Haftpflicht, Kautionsversicherung, Reiserücktritt bzw. Reiseabbruch und Unfallversicherung. Welche Deckung im konkreten Fall besteht und welche Versicherung zuständig sein könnte, prüfen wir im Einzelfall. Wir vermitteln keine Versicherungen.

Was mache ich bei einem Bußgeld aus dem Ausland?

Reagieren Sie nicht vorschnell, beachten Sie aber etwaige Fristen. Wir prüfen den Bescheid, ordnen ihn ein und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Nicht jedes Bußgeld lässt sich erfolgreich angreifen.

Welche Rechte habe ich bei technischen Problemen während der Charter?

Bei erheblichen Mängeln, etwa einem Motorausfall, können Ansprüche auf Reparatur, Ersatz, Minderung oder Erstattung bestehen. Wichtig ist, den Mangel sofort zu melden und zu dokumentieren.

Wer ist mein Vertragspartner: Agentur oder Vercharterer?

Das ergibt sich aus den Buchungsunterlagen. Oft vermittelt die Agentur nur, der Vertrag kommt mit dem Vercharterer zustande – das ist entscheidend dafür, gegen wen Ansprüche bestehen.

Welches Recht gilt bei einer Yachtcharter im Ausland?

Das hängt insbesondere vom Vertrag, dem anwendbaren Recht und den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig enthalten Charterverträge eine Rechtswahl und eine Gerichtsstandsklausel, deren Wirksamkeit zu prüfen ist.

Kann ich gegen eine einbehaltene Charterkaution aus dem Ausland vorgehen?

Grundsätzlich ja. Wir prüfen, wo und wie sich Ihr Anspruch durchsetzen lässt, und begleiten Sie auch grenzüberschreitend.

Was mache ich, wenn mir nachträglich ein Schaden vorgeworfen wird?

Erkennen Sie nichts vorschnell an. Sichern Sie Protokolle, Fotos und Nachrichten und lassen Sie die Forderung prüfen – insbesondere, ob der Schaden bereits vorher vorhanden war.