Ganz gleich ob Sie eine Segelyacht oder ein Motorboot chartern – im Mittelmeer, in Kroatien, Griechenland, Italien, Spanien, Frankreich, der Türkei, Deutschland oder in einem anderen Revier. Wir beraten und vertreten Sie rechtlich.
Vor der Charter
Chartervertrag Yacht oder Boot prüfen
unklare Vertrags- und Haftungsbedingungen
ausländischer Vercharterer
hohe Kaution, Zahlungsbedingungen
Anforderungen an Skipper und Führerscheine
Stornierungsbedingungen
Agentur oder direkter Vertrag
Prüfung der Vertragsgestaltung
Stornierung und Ausfall
Absage durch den Anbieter
Yacht nicht verfügbar
Ersatzboot entspricht nicht der Buchung
verspätete Übergabe
erhebliche technische Probleme
Yachtcharter oder Bootcharter stornieren
Rückzahlung des Charterpreises
Insolvenz des Vertragspartners
Schäden während der Charter
Grundberührung, Kollision
Schäden beim An- oder Ablegen
Rumpf, Rigg, Motor oder Propeller
Sturm- und Wetterschäden
technische Defekte
Schäden durch Crewmitglieder
Unfall oder Personenschaden
Abschleppen und Bergung
Streit mit Vercharterer oder Agentur
Forderungen nach Charterende
zusätzliche Kosten, Reinigung, Treibstoff
bereits vorhandene Schäden
verspätete Rückgabe, Vertragsstrafen
angeblich fehlende Ausrüstung
Wer ist verantwortlich: Agentur oder Vercharterer?
Das ist einer der häufigsten Konflikte nach einer Yachtcharter oder Bootcharter. Oft wird ein Schaden behauptet, dessen Ursache oder Höhe fraglich ist – und die Kreditkarte ist bereits belastet.
Welche Versicherungen können bei einer Charter relevant sein?
Skipper-Haftpflicht, Charter-Kautionsversicherung, Reiserücktritt und Reiseabbruch, Unfallversicherung sowie Haftpflichtfragen innerhalb der Crew. Wir prüfen im konkreten Fall, welche Deckung besteht und welche Versicherung zuständig sein könnte.
Charter im Ausland – Vertrag aus Deutschland, Yacht in Kroatien, Anbieter auf Malta?
Bei Charterfällen treffen häufig unterschiedliche Länder, Vertragspartner und Rechtsordnungen aufeinander: anwendbares Recht, Gerichtsstand, ausländische Vercharterer und internationale Agenturen, Forderungen aus dem Ausland, Kommunikation mit den Beteiligten und grenzüberschreitende Durchsetzung. Wir begleiten Yacht- und Bootsfälle auch grenzüberschreitend.
Typische Situationen
„Nach der Rückgabe werden 4.500 € von Ihrer Kaution einbehalten.“
„Der Motor fällt am zweiten Chartertag aus – und der Vercharterer lehnt eine Erstattung ab.“
„Nach dem Urlaub erhalten Sie plötzlich eine hohe Schadensforderung.“
„Monate später kommt ein Bußgeld aus Kroatien, Griechenland oder Italien.“
„Der Vercharterer behauptet, Sie hätten einen bereits vorhandenen Schaden verursacht.“
„Die gebuchte Yacht wird kurzfristig durch ein deutlich schlechteres Boot ersetzt.“
„Sie wissen vor einer teuren Charter nicht, ob die Vertragsbedingungen akzeptabel sind.“
„Sie können das Schiff aufgrund von unvorhergesehenen Umständen nicht rechtzeitig zum Rückgabeort bringen.“
Die meisten Chartern verlaufen ohne Probleme. Eine anwaltliche Prüfung des Chartervertrags kann sich dennoch lohnen – insbesondere bei hochpreisigen Chartern, langen Charterzeiträumen, ungewöhnlichen Vertragsbedingungen, hohen Kautionen, ausländischen Vertragspartnern oder besonderen Haftungsregelungen.
Yacht- und Bootsfälle sind unser Tätigkeitsschwerpunkt – nicht ein Nebengebiet.
Internationale Erfahrung
Grenzüberschreitende Yacht- und Bootssachverhalte gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Alles aus einer Hand
Kauf, Charter, Schäden, Werften, Versicherungen und regulatorische Fragen.
Nautisches Verständnis
Technische und nautische Sachverhalte verstehen wir und beziehen sie in die rechtliche Bewertung ein.
Klare Kommunikation
Verständliche Einschätzungen und ein direkter Ansprechpartner.
Aus Leidenschaft
Wir verstehen Ihre Begeisterung für den Yachtsport nicht nur, wir teilen sie.
So läuft es ab
Fall schildern
Kurz über das Formular, per E-Mail oder telefonisch.
Unterlagen übermitteln
Chartervertrag, Protokolle, Fotos, Korrespondenz.
Anwaltliche Ersteinschätzung
Wir ordnen Ihren Fall ein und besprechen das weitere Vorgehen.
Vertretung, falls erforderlich
Gegenüber Vercharterer, Agentur, Versicherung oder Behörde.
Charterfall prüfen lassen
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
Häufige Fragen zur Yacht- und Bootcharter
Was kann ich tun, wenn der Vercharterer meine Kaution nicht zurückzahlt?
Zunächst sollten Sie Übergabe- und Rückgabeprotokolle, Fotos und die Korrespondenz sichern. Wir prüfen, ob der Einbehalt begründet ist und in welcher Höhe, und fordern die Kaution gegebenenfalls zurück. Das hängt insbesondere vom Vertrag, dem anwendbaren Recht und den Umständen des Einzelfalls ab.
Wer haftet bei einem Schaden an einer Charteryacht?
In Betracht kommen Charterkunde, Skipper, Crewmitglieder, Dritte oder die Versicherung. Entscheidend sind Ursache des Schadens, die vertraglichen Haftungsregelungen und der Versicherungsschutz.
Muss ich als Skipper für jeden Schaden am Boot aufkommen?
Nein, nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang ein Skipper haftet, hängt vom Verschulden, vom Vertrag, von einer vereinbarten Selbstbeteiligung und vom bestehenden Versicherungsschutz ab.
Was passiert, wenn die Charteryacht nicht wie vereinbart verfügbar ist?
Je nach Vertrag kommen etwa ein gleichwertiges Ersatzboot, eine Minderung des Charterpreises, eine Rückzahlung oder Schadensersatz in Betracht. Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Kann ich einen Chartervertrag vor der Buchung anwaltlich prüfen lassen?
Ja. Gerade bei hochpreisigen oder längeren Chartern, hohen Kautionen und ausländischen Vertragspartnern kann eine Prüfung vor der Unterschrift sinnvoll sein.
Welche Versicherungen sind bei einer Yachtcharter sinnvoll?
Häufig relevant sind Skipper-Haftpflicht, Kautionsversicherung, Reiserücktritt bzw. Reiseabbruch und Unfallversicherung. Welche Deckung im konkreten Fall besteht und welche Versicherung zuständig sein könnte, prüfen wir im Einzelfall. Wir vermitteln keine Versicherungen.
Was mache ich bei einem Bußgeld aus dem Ausland?
Reagieren Sie nicht vorschnell, beachten Sie aber etwaige Fristen. Wir prüfen den Bescheid, ordnen ihn ein und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Nicht jedes Bußgeld lässt sich erfolgreich angreifen.
Welche Rechte habe ich bei technischen Problemen während der Charter?
Bei erheblichen Mängeln, etwa einem Motorausfall, können Ansprüche auf Reparatur, Ersatz, Minderung oder Erstattung bestehen. Wichtig ist, den Mangel sofort zu melden und zu dokumentieren.
Wer ist mein Vertragspartner: Agentur oder Vercharterer?
Das ergibt sich aus den Buchungsunterlagen. Oft vermittelt die Agentur nur, der Vertrag kommt mit dem Vercharterer zustande – das ist entscheidend dafür, gegen wen Ansprüche bestehen.
Welches Recht gilt bei einer Yachtcharter im Ausland?
Das hängt insbesondere vom Vertrag, dem anwendbaren Recht und den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig enthalten Charterverträge eine Rechtswahl und eine Gerichtsstandsklausel, deren Wirksamkeit zu prüfen ist.
Kann ich gegen eine einbehaltene Charterkaution aus dem Ausland vorgehen?
Grundsätzlich ja. Wir prüfen, wo und wie sich Ihr Anspruch durchsetzen lässt, und begleiten Sie auch grenzüberschreitend.
Was mache ich, wenn mir nachträglich ein Schaden vorgeworfen wird?
Erkennen Sie nichts vorschnell an. Sichern Sie Protokolle, Fotos und Nachrichten und lassen Sie die Forderung prüfen – insbesondere, ob der Schaden bereits vorher vorhanden war.