Tanis von der Mosel – European Yachting Lawyers
Motoryacht im Travel Lift einer Werft am Wasser in der Abenddämmerung

CE für Boot und Yacht. Prüfen, klären, lösen.

Wir prüfen CE-Kennzeichnung und Konformitätsunterlagen, begleiten Drittlandsimporte und klären, was bei fehlender oder fehlerhafter CE-Dokumentation zu tun ist.

Anwaltliche Beratung für Käufer, Eigner, Händler, Werften und Importeure.

CE ist mehr als ein Aufkleber am Boot

Eine vorhandene CE-Plakette beantwortet nicht automatisch die Frage, ob die Dokumentation der CE-Konformität vollständig und rechtlich belastbar ist.

Umgekehrt bedeutet eine fehlende Unterlage nicht zwangsläufig, dass ein Boot überhaupt nicht CE-konform ist. Entscheidend ist die konkrete Historie des Bootes.

„CE-Zertifikat“ ist ein häufig verwendeter Begriff. Rechtlich entscheidend ist jedoch, ob das Boot die geltenden Konformitätsanforderungen erfüllt und die erforderliche Dokumentation vorhanden ist.

Typische Fragen sind:

  • Wann wurde das Boot gebaut?
  • Wo wurde es erstmals in Verkehr gebracht?
  • Für welchen Markt wurde es gebaut?
  • Wer war Hersteller?
  • Gibt es eine EU-Konformitätserklärung?
  • Ist die Herstellerplakette vorhanden?
  • Stimmen Identifikationsnummer und Unterlagen überein?
  • Wurde das Boot erheblich verändert?
  • Wurde ein anderer Motor eingebaut?
  • Stammt das Boot aus einem Drittland?
  • War das Boot möglicherweise bereits früher rechtmäßig auf dem EU-Markt?
  • Wer importiert das Boot?
  • Soll es privat genutzt oder weiterverkauft werden?

Ob Handlungsbedarf besteht, lässt sich nur anhand der konkreten Yacht- und Dokumentenhistorie beurteilen.

Für welche Boote gelten CE-Anforderungen?

Die europäischen Vorschriften über Sportboote betreffen grundsätzlich Sport- und Freizeitboote in dem von der europäischen Sportbootrichtlinie erfassten Bereich.

Bei Sportbooten zwischen 2,5 und 24 Metern Rumpflänge können deshalb insbesondere die Vorgaben der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU und der deutschen Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder relevant sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, Übergangsregelungen und unterschiedliche historische Rechtslagen.

Eine Rolle spielen können beispielsweise:

  • Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens
  • Eigenbau
  • historische Wasserfahrzeuge
  • ausschließlich für Rennen bestimmte Wasserfahrzeuge
  • Drittlandsimport
  • erheblicher Umbau
  • Änderung des Verwendungszwecks

Gerade bei älteren oder international gehandelten Yachten sollte nicht allein anhand des Baujahrs oder einer CE-Plakette entschieden werden.

Welche CE-Unterlagen sollte eine Yacht haben?

EU-Konformitätserklärung

Die Erklärung dokumentiert die Konformität des Produkts mit den einschlägigen Anforderungen.

Herstellerplakette

Auf dem Wasserfahrzeug befinden sich unter anderem Angaben des Herstellers, die CE-Kennzeichnung und weitere technische Angaben.

Identifikationsnummer

Die Identität des Bootes (WIN bzw. HIN/CIN) muss mit den übrigen Unterlagen zusammenpassen.

Technische Dokumentation

Je nach Fall können technische Unterlagen für die Beurteilung entscheidend sein.

Betriebsanleitung

Auch die erforderliche Dokumentation und Anleitung können Teil der CE-Anforderungen sein.

Unterlagen einer notifizierten Stelle

Je nach verwendetem Konformitätsbewertungsverfahren kann eine notifizierte Stelle beteiligt sein.

Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Boot und dem einschlägigen Konformitätsverfahren ab.

Boot ohne CE – was jetzt?

Wer ein Boot ohne erkennbare CE-Kennzeichnung oder ohne vollständige CE-Unterlagen kauft, verkauft oder importiert, sollte zunächst klären, ob überhaupt eine CE-Pflicht besteht und welche rechtliche Historie das Boot hat.

  1. Schritt 1

    Historie klären

    Baujahr, Hersteller, Herkunft, bisherige Märkte und Nutzung.

  2. Schritt 2

    Unterlagen prüfen

    Vorhandene Konformitätserklärungen, Herstellerunterlagen, Plaketten und Identifikationsnummern.

  3. Schritt 3

    Rechtliche Einordnung

    Prüfen, welcher Rechtsrahmen für das konkrete Boot gilt.

  4. Schritt 4

    Lösungsweg bestimmen

    Erst danach entscheiden, ob beispielsweise Unterlagen beschafft, eine technische Prüfung durchgeführt oder ein Post Construction Assessment erforderlich wird.

Nicht jedes fehlende CE-Dokument bedeutet automatisch, dass eine vollständige Nachzertifizierung erforderlich ist.

CE-Fall prüfen lassen

CE nachträglich herstellen: Post Construction Assessment

Für bestimmte Fälle sieht das europäische Recht ein Verfahren zur nachträglichen Bewertung eines bereits gebauten Wasserfahrzeugs vor: das Post Construction Assessment (PCA), auf Deutsch die Begutachtung nach Bauausführung.

Es kann insbesondere relevant werden, wenn der Hersteller eines vom europäischen Regelwerk erfassten Wasserfahrzeugs die erforderliche Konformitätsbewertung nicht vorgenommen hat und eine andere Person das Boot in der Europäischen Union in Verkehr bringt oder erstmals verwendet. Weitere Konstellationen können erhebliche Umbauten, bestimmte Änderungen des Verwendungszwecks oder bestimmte Eigenbauten betreffen.

Bei einem PCA wird regelmäßig eine hierfür notifizierte Stelle eingebunden. Ob ein PCA erforderlich und möglich ist, muss im konkreten Fall geprüft werden.

Die technische Konformitätsprüfung führen wir nicht selbst durch. Unsere Rolle:

  • rechtliche Ausgangslage prüfen
  • Dokumente strukturieren
  • einschlägiges Verfahren bestimmen
  • Zusammenarbeit mit geeigneten technischen Sachverständigen bzw. notifizierten Stellen koordinieren
  • rechtliche Kommunikation begleiten
  • Kauf-, Import- oder Verkaufsprozess rechtlich einbinden

Technische Prüfung und rechtliche Einordnung müssen zusammenpassen.

Yacht aus den USA, Großbritannien oder einem anderen Drittland importieren

Ein typischer Fall: Ein Käufer findet eine attraktive Yacht in den USA, in Großbritannien, der Türkei, der Schweiz, der Karibik oder einem anderen Drittstaat und möchte sie anschließend dauerhaft in der Europäischen Union nutzen.

Neben Kaufvertrag, Transport, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sollte dabei frühzeitig geprüft werden, welche CE-Anforderungen für das konkrete Boot gelten. Eine Yacht aus einem Drittland benötigt nicht allein deshalb automatisch eine neue CE-Bewertung.

Entscheidend kann beispielsweise sein:

  • ob sie ursprünglich für den europäischen Markt gebaut wurde,
  • ob bereits eine ordnungsgemäße europäische Konformitätsbewertung durchgeführt wurde,
  • ob sie bereits zuvor auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurde,
  • welche Dokumentation heute noch vorhanden ist,
  • welche Veränderungen seitdem vorgenommen wurden.

Erst prüfen – dann importieren

Idealerweise wird die CE-Situation vor Abschluss des Yachtkaufs geklärt. Denn die Kosten einer gegebenenfalls notwendigen technischen Anpassung oder Konformitätsbewertung können wirtschaftlich erheblich sein.

Import vor dem Kauf prüfen lassen

Yacht aus Großbritannien kaufen: Was gilt für die CE?

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union müssen beim Kauf einer Yacht aus Großbritannien neben Zoll- und Steuerfragen auch produktsicherheitsrechtliche Fragen berücksichtigt werden. Bei der CE-Beurteilung ist insbesondere die individuelle Historie des Bootes wichtig.

Mehr zur Begleitung beim Yachtkauf. Den Nachweis des Unionswarenstatus erstellen wir digital über mwst-boot.org.

Zum Beispiel:

  • Wo wurde es ursprünglich gebaut?
  • Für welchen Markt?
  • Wann wurde es erstmals verkauft?
  • War es bereits im EU-Markt?
  • Welche CE-Dokumente existieren?
  • Wurde es nachträglich verändert?
UK-Yacht vor dem Kauf prüfen

CE-Unterlagen vor dem Bootskauf prüfen

Bei gebrauchten Yachten werden häufig lediglich folgende Dinge vorgelegt:

  • Foto einer CE-Plakette
  • alte Bedienungsanleitung
  • unvollständige Konformitätserklärung
  • Kopie eines Dokuments
  • Herstellerprospekt

Das muss nicht zwangsläufig problematisch sein. Vor einem hochwertigen Yachtkauf sollte aber geprüft werden, ob die vorhandenen Dokumente tatsächlich zum konkreten Boot gehören und ob sich daraus eine nachvollziehbare Konformitätshistorie ergibt.

Besonders relevant bei:

  • Importbooten
  • Einzelbauten
  • älteren Yachten
  • stark umgebauten Yachten
  • Motortausch
  • Eigenbauten
  • widersprüchlichen HIN/CIN/WIN-Angaben
  • fehlenden Originalunterlagen

CE-Fragen sollten vor dem Closing geklärt werden – nicht erst danach.

Mehr zur rechtlichen Begleitung beim Yachtkauf

Umbau, Refit oder neuer Motor – bleibt die CE gültig?

Nicht jeder Umbau an einer Yacht löst automatisch eine neue Konformitätsbewertung aus. Bei erheblichen Änderungen kann aber geprüft werden müssen, ob die ursprüngliche Konformität weiterhin trägt oder eine neue Bewertung erforderlich ist.

  • umfassender Umbau der Yacht
  • erhebliche Veränderung von Konstruktion oder Nutzung
  • größere Änderungen am Antrieb
  • Austausch oder Veränderung der Motorisierung
  • Änderung des ursprünglichen Verwendungszwecks

Entscheidend ist nicht allein, dass etwas verändert wurde, sondern Art und Umfang der Veränderung und ihre rechtliche Einordnung.

Umbau rechtlich prüfen lassen

CE beim selbst gebauten Boot

Für Wasserfahrzeuge, die ausschließlich für den Eigengebrauch gebaut wurden, bestehen besondere Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Boote zunächst vom Anwendungsbereich bestimmter CE-Anforderungen ausgenommen sein.

Wird ein Eigenbau jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach seiner Inbetriebnahme auf dem europäischen Markt angeboten oder verkauft, kann eine nachträgliche Konformitätsbewertung erforderlich werden. Zu prüfen ist deshalb individuell:

  • tatsächlicher Eigenbau?
  • ursprünglich für Eigengebrauch gebaut?
  • Datum der Inbetriebnahme?
  • Zeitpunkt des Verkaufs?
  • spätere Umbauten?
  • sonstige rechtliche Anforderungen?
Eigenbau vor Verkauf prüfen

CE, Zollstatus, Mehrwertsteuer und Registrierung sind unterschiedliche Themen

CE-Konformität

Betrifft insbesondere die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an das Wasserfahrzeug.

Zollrechtlicher Status

Beantwortet die Frage, ob eine Yacht zollrechtlich Unionsware ist.

Umsatzsteuer

Betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung bestimmter Vorgänge.

Registrierung und Flagge

Betrifft die Registrierung des Wasserfahrzeugs und die Berechtigung zur Führung einer bestimmten Flagge.

Ein CE-Zeichen beweist weder einen bestimmten Umsatzsteuerstatus noch den zollrechtlichen Unionswarenstatus einer Yacht. Eine Registrierung oder EU-Flagge ersetzt wiederum keine CE-Prüfung.

Weiter zu Yachtkauf, Yachtregistrierung und zum Nachweis des Unionswarenstatus über mwst-boot.org.

Wie wir bei CE-Fragen unterstützen

Rechtliche CE-Prüfung

Wir prüfen, welche rechtlichen Anforderungen für das konkrete Boot gelten.

Dokumentenprüfung

Wir prüfen die vorhandene CE- und Herstellerdokumentation.

Yachtkauf

Wir beziehen CE-Fragen in Due Diligence, Kaufvertrag und Closing ein.

Drittlandsimport

Wir prüfen CE-Fragen vor der Einfuhr einer Yacht in die EU.

Post Construction Assessment

Wir prüfen, ob ein PCA erforderlich sein kann, und begleiten das Verfahren rechtlich.

Zusammenarbeit mit Sachverständigen

Wenn technische Bewertungen erforderlich sind, koordinieren wir die rechtliche Seite mit spezialisierten technischen Stellen.

Händler und Werften

Wir beraten auch Händler, Importeure, Hersteller und Werften bei konkreten CE- und Konformitätsfragen.

Wir sind Rechtsanwälte und keine technische Zertifizierungsstelle.

Unsere Aufgabe ist die rechtliche Prüfung und Steuerung des Falls.

Wenn eine technische Begutachtung oder eine notifizierte Stelle benötigt wird, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit den hierfür erforderlichen Fachleuten. So haben Sie einen zentralen Ansprechpartner für die rechtliche Abwicklung.

So klären wir die CE-Situation Ihrer Yacht

  1. Schritt 1

    Boot und Historie erfassen

    Modell, Baujahr, Hersteller, Herkunft, bisherige Nutzung und Umbauten.

  2. Schritt 2

    Dokumente prüfen

    CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Herstellerplakette, Identifikationsnummer und vorhandene technische Dokumentation.

  3. Schritt 3

    Rechtliche Situation bewerten

    Wir klären, welcher Rechtsrahmen auf das konkrete Boot anwendbar ist.

  4. Schritt 4

    Lösungsweg festlegen

    Zum Beispiel:

    • vorhandene Dokumentation ausreichend
    • zusätzliche Unterlagen beschaffen
    • Hersteller kontaktieren
    • technische Prüfung
    • notifizierte Stelle einbeziehen
    • Post Construction Assessment prüfen
  5. Schritt 5

    Umsetzung begleiten

    Wir begleiten den weiteren Prozess und koordinieren bei Bedarf die beteiligten technischen Stellen.

CE-Fragen im Zusammenhang mit der gesamten Yachttransaktion

Bei einem internationalen Yachtkauf steht eine CE-Frage selten allein. Häufig müssen gleichzeitig Eigentum, Vertrag, Registrierung, Zollstatus und Import berücksichtigt werden. Wir betrachten diese Themen gemeinsam.

Lernen Sie unsere Rechtsanwälte kennen.

Unsere Besonderheit ist die Verbindung dieser Themen:

  • Yachtkauf
  • Kaufvertrag
  • internationale Transaktionen
  • CE-Konformität
  • Registrierung
  • Zoll
  • Unionswarenstatus
  • T2L
  • Umsatzsteuerfragen
  • Import
  • Dokumentation

Unsicher, ob die CE-Unterlagen Ihrer Yacht ausreichen?

Schicken Sie uns die vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen zunächst, welche CE-Anforderungen für das konkrete Boot gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

CE-Situation prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihr Boot und Ihre Frage. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

CE-Unterlagen wie Konformitätserklärung, Foto der Herstellerplakette, HIN/CIN/WIN, Kaufunterlagen oder andere vorhandene Dokumente senden Sie uns gern im Anschluss per E-Mail.

Häufige Fragen zur CE bei Boot und Yacht

Braucht jedes Boot eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Ob CE-Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Boot, dem Zeitpunkt und der Art des Inverkehrbringens sowie möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.

Ab welchem Baujahr braucht ein Boot CE?

Das lässt sich nicht allein am Baujahr festmachen. Die europäische CE-Regulierung für Sportboote kennt historisch unterschiedliche Regelungen und Übergangszeiträume. Maßgeblich ist unter anderem, wann und wo das Boot erstmals in Verkehr gebracht wurde. Deshalb sollte der konkrete Fall geprüft werden.

Welche Boote fallen unter die EU-Sportbootrichtlinie?

Grundsätzlich betrifft die Richtlinie 2013/53/EU insbesondere für Sport- und Freizeitzwecke bestimmte Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 bis 24 Metern. Es bestehen jedoch Ausnahmen, etwa für bestimmte Eigenbauten, historische Wasserfahrzeuge oder ausschließlich für Rennen bestimmte Boote.

Was ist eine EU-Konformitätserklärung beim Boot?

Mit der EU-Konformitätserklärung erklärt der Hersteller bzw. die verantwortliche Person, dass das Boot die einschlägigen europäischen Anforderungen erfüllt. Sie ist ein zentrales Dokument der CE-Dokumentation und sollte zum konkreten Boot und seiner Identifikationsnummer passen.

Ist die CE-Plakette allein ausreichend?

Nicht zwangsläufig. Die CE-Kennzeichnung ist Teil der Konformitätsdokumentation; je nach Fall müssen weitere Unterlagen vorhanden sein.

Was mache ich, wenn die CE-Unterlagen fehlen?

Zunächst sollte geprüft werden, ob für das konkrete Boot überhaupt eine CE-Pflicht bestand bzw. besteht und welche Dokumentation ursprünglich vorhanden war. Erst danach lässt sich beurteilen, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Kann man ein Boot nachträglich CE-zertifizieren?

Für bestimmte Fälle kann eine nachträgliche Konformitätsbewertung in Form eines Post Construction Assessment möglich beziehungsweise erforderlich sein.

Was ist ein Post Construction Assessment?

Ein Verfahren zur nachträglichen Bewertung der Konformität eines bereits gebauten Wasserfahrzeugs in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen. In der Regel wird dafür eine notifizierte Stelle eingebunden.

Braucht ein Boot aus den USA CE?

Wenn es in die EU importiert wird, in der Regel ja. Entscheidend sind insbesondere Bau, bisherige Konformitätsbewertung und Marktgeschichte des konkreten Bootes.

Braucht eine Yacht aus England nach dem Brexit eine neue CE?

Nein, normalerweise nicht. Die individuelle Historie und die vorhandene europäische Konformitätsdokumentation müssen geprüft werden.

Verliert ein Boot durch einen Umbau seine CE?

Nicht jeder Umbau führt automatisch zu einer neuen CE-Pflicht. Bei erheblichen Änderungen kann jedoch eine erneute rechtliche und technische Bewertung erforderlich sein.

Was gilt bei einem selbst gebauten Boot?

Eigenbauten unterliegen besonderen Regelungen. Insbesondere beim späteren Verkauf kann die Frage einer nachträglichen Konformitätsbewertung relevant werden.

Beweist die CE-Kennzeichnung, dass auf das Boot Mehrwertsteuer gezahlt wurde?

Nein. CE-Konformität und Umsatzsteuer sind unterschiedliche Rechtsfragen.

Beweist eine CE-Kennzeichnung den Unionswarenstatus?

Nein. Die CE-Kennzeichnung ist kein Nachweis des zollrechtlichen Unionswarenstatus.

Können Sie ein CE-Zertifikat ausstellen?

Nein. TANIS | VON DER MOSEL ist eine Rechtsanwaltskanzlei und keine notifizierte technische Zertifizierungsstelle. Wir prüfen die rechtliche Situation, strukturieren den Vorgang und begleiten bei Bedarf die Zusammenarbeit mit den erforderlichen technischen Stellen.