Tanis von der Mosel – European Yachting Lawyers
Stahlmotoryacht und Segelyacht in einem niederländischen Hafen vor historischen Giebelhäusern in der Abenddämmerung

Boot in den Niederlanden kaufen – rechtlich sicher bis zur Übergabe

Wir prüfen Kaufvertrag, Eigentum, Register, CE und Dokumentation und begleiten Ihren Bootskauf in den Niederlanden bis zum Closing.

Ein Boot in den Niederlanden gefunden?

Ob Segelyacht, Motoryacht, Stahlverdränger, Sloep oder Kajütboot – ob über Boat24, YachtWorld, einen niederländischen Yachtmakler, einen Händler, eine Werft oder privat: Der niederländische Bootsmarkt ist für deutsche Käufer besonders attraktiv. Kurze Wege, große Auswahl und zahlreiche professionelle Händler und Makler.

Rechtlich sollte der Kauf trotzdem nicht wie der Kauf eines gewöhnlichen beweglichen Gegenstands behandelt werden.

Idealerweise beginnt die rechtliche Prüfung, bevor Kaufvertrag und Anzahlung bindend werden.

Vor der Unterschrift sollte unter anderem geklärt werden:

  • Gehört das Boot tatsächlich dem Verkäufer?
  • Gibt es eine nachvollziehbare Eigentumskette?
  • Ist das Boot in einem Register eingetragen?
  • Bestehen eingetragene oder sonstige Belastungen?
  • Welche Vertragsbedingungen gelten?
  • Wann wird eine Anzahlung fällig?
  • Was passiert bei Mängeln im Survey?
  • Sind CE-Unterlagen vorhanden?
  • Stimmen Rumpfnummer und Dokumente überein?
  • Welche Umsatzsteuerunterlagen liegen vor?
  • Ist der zollrechtliche Status nachvollziehbar?
  • Welche Unterlagen werden für die spätere Registrierung benötigt?
  • Wie werden Zahlung und Übergabe organisiert?
Vertragsunterlagen prüfen lassen

Der niederländische Bootskauf

Deutscher Käufer, niederländisches Boot – was ist anders?

Auch wenn Deutschland und die Niederlande beide zur Europäischen Union gehören, bleibt der Kauf eine grenzüberschreitende Transaktion. Typischerweise treffen zusammen:

  • deutscher Käufer
  • niederländischer Verkäufer
  • niederländischer Makler oder Händler
  • niederländische Vertragsunterlagen
  • niederländische Register- oder Eigentumsdokumente
  • spätere Registrierung oder Nutzung in Deutschland

Der Standort des Bootes allein beantwortet nicht automatisch,

  • welches Recht auf den Kaufvertrag anzuwenden ist,
  • wer tatsächlich Eigentümer ist,
  • ob Belastungen bestehen,
  • welche Registrierung nach dem Kauf erforderlich oder sinnvoll ist.

Grenznähe macht einen Bootskauf praktisch einfach – rechtlich bleibt er international.

So läuft ein Bootskauf in den Niederlanden typischerweise ab

  1. Schritt 1

    Boot finden

    Über Händler, Makler, Werft, Plattform oder Privatverkäufer.

  2. Schritt 2

    Angebot oder Kaufvertrag

    Häufig erhält der Käufer früh einen Vertragsentwurf oder ein Formular des Verkäufers bzw. Maklers.

  3. Schritt 3

    Anzahlung

    Je nach Vertragsmodell kann bereits vor der vollständigen Prüfung eine Anzahlung verlangt werden.

  4. Schritt 4

    Survey und Probefahrt

    Das Boot wird technisch untersucht und gegebenenfalls probegefahren.

  5. Schritt 5

    Rechtliche Prüfung

    Eigentum, Vertrag, Register, Dokumente, CE und weitere rechtliche Themen werden geprüft.

  6. Schritt 6

    Closing und Kaufpreis

    Zahlung, Eigentumsübertragung und Dokumentenübergabe werden koordiniert.

  7. Schritt 7

    Überführung und Registrierung

    Nach dem Kauf wird das Boot gegebenenfalls nach Deutschland überführt und neu registriert.

Technischer Survey und Kaufvertrag müssen zusammenpassen.

So begleiten wir Ihren Bootskauf in den Niederlanden

  1. Schritt 1

    Sie schicken uns das Boot

    Exposé, Link zur Anzeige, Kaufvertragsentwurf und vorhandene Dokumente.

  2. Schritt 2

    Erste Prüfung

    Wir identifizieren die wesentlichen rechtlichen Fragen.

  3. Schritt 3

    Vertrag und Eigentum

    Wir prüfen Verkäufer, Eigentumsnachweise, Register und Vertragsbedingungen.

  4. Schritt 4

    Survey und Probefahrt

    Technische Ergebnisse werden in den Kaufprozess eingebunden.

  5. Schritt 5

    CE und Steuerunterlagen

    Vorhandene CE-Dokumentation sowie Umsatzsteuer-, Zoll- und Unionswarennachweise werden geprüft und eingeordnet.

  6. Schritt 6

    Closing

    Zahlung, Eigentum und Originalunterlagen werden koordiniert.

  7. Schritt 7

    Überführung und Registrierung

    Wir klären die nächsten Schritte für Deutschland oder die gewünschte Flagge.

Typische Bootskäufe in den Niederlanden

Segelyacht vom Makler

Deutscher Käufer kauft eine gebrauchte niederländische Segelyacht.

Motoryacht vom Händler

Ein Händler verkauft eine hochwertige gebrauchte Motoryacht.

Stahlmotoryacht

Älteres Boot mit umfangreicher Eigentums- und Dokumentenhistorie.

Privatverkauf

Niederländischer privater Verkäufer und deutscher Käufer.

Im Kadaster registriertes Schiff

Eigentum und mögliche Belastungen müssen geprüft und übertragen werden.

Boot mit unklarer CE-Dokumentation

Plakette vorhanden, Unterlagen fehlen oder Identifikationsdaten widersprechen sich.

„BTW betaald“

Steuerunterlagen müssen rechtlich eingeordnet werden.

Boot soll nach Deutschland

Kauf, Übergabe, Überführung und spätere Registrierung müssen zusammenpassen.

Bootskauf in den Niederlanden besprechen

Mehr als nur Vertragsprüfung

Bei einem grenzüberschreitenden Bootskauf können gleichzeitig relevant sein:

  • Vertrag
  • Eigentum
  • Register
  • Survey
  • CE
  • Mehrwertsteuerdokumentation
  • Zollstatus
  • Registrierung
  • Kaufpreis
  • internationale Zuständigkeit

Was uns ausmacht:

  • Spezialisierung auf Yachtrecht
  • Erfahrung mit internationalen Yacht- und Bootskäufen
  • Segel- und Motorboote
  • Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen
  • zentrale deutschsprachige Begleitung
  • grenzüberschreitende Vertrags- und Registerfragen

Wir behandeln den Kauf als eine zusammenhängende Transaktion – nicht als eine Sammlung einzelner Fragen.

Kaufvertrag

Niederländischen Kaufvertrag nicht ungeprüft unterschreiben

Bei einem Kauf über Händler oder Yachtmakler werden häufig vorbereitete Vertragsunterlagen verwendet. Das ist üblich, bedeutet aber nicht, dass der Vertrag automatisch die Interessen des Käufers abbildet.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Vertragsparteien
  • genaue Bezeichnung des Bootes
  • Kaufpreis
  • Anzahlung
  • Zahlungsbedingungen
  • Survey
  • Probefahrt
  • Rücktrittsmöglichkeiten
  • Mängel
  • Gewährleistung
  • Haftungsausschlüsse
  • Inventar
  • Eigentumsübergang
  • Gefahrübergang
  • Übergabetermin
  • Originaldokumente
  • Registerunterlagen
  • anwendbares Recht
  • Gerichtsstand

Ein Branchen- oder Maklerformular ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Kaufvertrags.

Kaufvertrag prüfen lassen

Wann sollten Sie die Anzahlung leisten?

Vor der Zahlung sollte klar sein:

  • Wer erhält das Geld – Verkäufer, Makler oder Treuhänder?
  • Wann wird die Zahlung endgültig?
  • Was passiert bei negativem Survey?
  • Was passiert bei erheblichen Mängeln?
  • Was passiert bei Problemen mit Eigentum oder Register?
  • Wann muss die Anzahlung zurückgezahlt werden?
  • Welche Fristen laufen?

Nicht die Höhe der Anzahlung ist allein entscheidend, sondern unter welchen Voraussetzungen sie zurückgezahlt wird.

Vor der Anzahlung prüfen lassen

Eigentum vor dem Kauf prüfen

Dass der Verkäufer das Boot besitzt, nutzt oder im Vertrag als Eigentümer bezeichnet wird, sollte nicht ungeprüft mit rechtlichem Eigentum gleichgesetzt werden. Je nach Boot können relevant sein:

  • vorherige Kaufverträge
  • Rechnungen
  • Bill of Sale
  • Registerunterlagen
  • Eigentumsnachweise
  • Gesellschaftsunterlagen
  • Vollmachten
  • Finanzierungsunterlagen
  • Hypotheken
  • sonstige Belastungen
  • nachvollziehbare Eigentumskette

Am Ende muss der Käufer rechtlich belastbares Eigentum erhalten – nicht nur Schlüssel und Boot.

Boot beim niederländischen Händler kaufen

  • Wer ist tatsächlich Verkäufer?
  • Verkauft der Händler selbst oder vermittelt er nur?
  • Ist Umsatzsteuer ausgewiesen?
  • Welche Gewährleistungsregelungen gelten?
  • Welche AGB werden verwendet?
  • Gibt es Garantien?
  • Welche Angaben zum Zustand wurden gemacht?
  • Handelt es sich um einen Kommissionsverkauf?

Entscheidend ist nicht, wo das Boot steht, sondern wer rechtlich als Verkäufer auftritt und welche Vertragsstruktur verwendet wird.

Makler ist nicht automatisch Verkäufer

  • Wen vertritt der Makler?
  • Wer ist Vertragspartner des Kaufvertrags?
  • Wem gehört das Boot?
  • Wer erhält die Anzahlung?
  • Welche Vollmachten bestehen?
  • Welche Vertragsbedingungen gelten?
  • Welche Rolle übernimmt der Makler beim Closing?

Ein professioneller Makler kann den Kauf organisatorisch erleichtern – die rechtliche Prüfung von Eigentum und Vertrag ersetzt das nicht.

Boot von privat in den Niederlanden kaufen

  • Eigentumsnachweis
  • Gewährleistungsausschluss
  • bekannte Mängel
  • Beschaffenheitsangaben
  • technische Dokumentation
  • Eigentumskette
  • CE
  • Umsatzsteuerunterlagen
  • Register
  • Übergabe

Der Umfang der Rechte des Käufers hängt wesentlich von Vertrag, zugesicherten Eigenschaften, bekannten Mängeln und anwendbarem Recht ab.

Register

Ist das Boot im Kadaster eingetragen?

In den Niederlanden können Schiffe in den öffentlichen Registern des Kadaster eingetragen sein („teboekstelling“). Die Eintragung kann das Eigentum festhalten und ermöglicht unter anderem auch die Eintragung einer Schiffshypothek. Vor dem Kauf kann deshalb zu prüfen sein:

  • Wer ist als Eigentümer registriert?
  • Welche Angaben zum Schiff sind eingetragen?
  • Bestehen Belastungen?
  • Wie erfolgt die Eigentumsübertragung?
  • Ist nach dem Verkauf eine Löschung oder Änderung nötig?
  • Welche Unterlagen benötigt der Käufer anschließend?

Registrierungsnummer ist nicht gleich Eigentumsnachweis

Für bestimmte schnelle Motorboote gibt es in den Niederlanden zusätzlich eine Registrierung über die RDW. Sie betrifft grundsätzlich Fahrzeuge, die kürzer als 20 Meter sind und schneller als 20 km/h fahren können.

Diese Registrierung verfolgt einen anderen Zweck als die Eintragung in das öffentliche Eigentumsregister des Kadaster. Beim Kauf muss deshalb immer geklärt werden, welche Art von Registrierung konkret vorliegt.

Niederländische Flagge und Zeebrief

Bei bestimmten niederländisch registrierten Yachten kann ein Zeebrief vorhanden sein, der mit der Seeregistrierung und Flaggenführung zusammenhängt. Beim Kauf ist dann zu klären:

  • welche Registrierung aktuell besteht,
  • wer registriert ist,
  • ob und wie die Registrierung beendet oder geändert wird,
  • welche Originalunterlagen beim Closing übergeben werden,
  • welche Registrierung der Käufer nach dem Erwerb verwenden möchte.

Nicht jedes niederländische Boot hat einen Zeebrief – und der Käufer muss die niederländische Registrierung nicht übernehmen.

Muss das Boot nach dem Kauf in Deutschland registriert werden?

Welche Kennzeichnung, Registrierung oder Flagge nach dem Kauf erforderlich oder sinnvoll ist, hängt insbesondere ab von:

  • Boot
  • Größe
  • Nutzung
  • Fahrtgebiet
  • Eigentümer
  • bisheriger Registrierung

Soll eine bestehende niederländische Seeregistrierung beendet werden, müssen Löschung und neue Registrierung gegebenenfalls aufeinander abgestimmt werden.

Die spätere Registrierung sollte möglichst vor dem Closing geklärt werden, damit die benötigten Originalunterlagen verfügbar sind.

Größere Motoryacht oder ehemaliges Binnenschiff?

Bei größeren Freizeitfahrzeugen können zusätzliche technische und behördliche Dokumente relevant sein. Bei sehr großen Freizeitfahrzeugen können in den Niederlanden besondere Vorschriften der Binnenschifffahrt eine Rolle spielen. Individuell zu prüfen sind dann etwa Länge, Volumen, bisherige Nutzung, Zertifikate, Register und technische Dokumentation.

WeiterführendYachtregistrierung

Survey

Vor dem Kauf technisch prüfen: Survey

Ein Survey bzw. Ankaufsgutachten kann bei gebrauchten Booten insbesondere klären:

  • Rumpf
  • Unterwasserschiff
  • Osmose
  • Kiel
  • Ruder
  • Motor
  • Antrieb
  • Elektrik
  • Rigg
  • Feuchtigkeit
  • Korrosion
  • Tanks
  • Bordtechnik
  • Vorschäden
  • Umbauten
  • Reparaturen

Gerade bei älteren Motor- und Stahlbooten können zusätzlich Materialzustand und Korrosion relevant sein.

Den Survey führen wir nicht selbst durch. Wir können jedoch:

  • rechtliche und technische Prüfung koordinieren,
  • Survey-Klauseln im Vertrag prüfen,
  • Fristen berücksichtigen,
  • Mängel rechtlich einordnen,
  • Nachverhandlungen begleiten.

Ein Gutachten ist nur so hilfreich wie die Rechte, die der Kaufvertrag dem Käufer bei festgestellten Mängeln gibt.

Probefahrt vor der endgültigen Kaufentscheidung

Gerade bei Motorbooten und Motoryachten sollte die Probefahrt sinnvoll mit Survey und Kaufvertrag verzahnt werden – auf dem IJsselmeer, an der Küste oder auf Binnengewässern. Relevant können sein:

  • Motorleistung
  • Temperatur
  • Drehzahl
  • Vibration
  • Steuerung
  • Getriebe
  • Instrumente
  • Navigation
  • Verhalten unter Last

Technische Ergebnisse müssen anschließend in die vertragliche Entscheidung übersetzt werden.

CE & Steuern

CE-Unterlagen mitprüfen

Auch bei einem Boot, das seit Jahren in den Niederlanden liegt, sollte die CE-Dokumentation nicht ungeprüft vorausgesetzt werden. Zu prüfen können sein:

  • CE-Kennzeichnung
  • EU-Konformitätserklärung
  • Herstellerplakette
  • WIN/HIN/CIN
  • Betriebsunterlagen
  • Umbauten
  • Motorwechsel
  • Herkunft des Bootes

Besonders relevant bei:

  • Importbooten
  • älteren Yachten
  • Eigenbauten
  • stark umgebauten Booten
  • ursprünglich außerhalb Europas vermarkteten Booten

Der Liegeplatz in den Niederlanden ersetzt keine Prüfung der CE-Historie.

„BTW betaald“ – was bedeutet das beim Bootskauf?

In niederländischen Anzeigen und Unterlagen tauchen Begriffe auf wie „BTW betaald“, „VAT paid“, „BTW verklaring“ oder „EU VAT paid“. Sie sollten rechtlich sauber eingeordnet werden.

Umsatzsteuer und zollrechtlicher Unionswarenstatus sind unterschiedliche Fragen.

Eine früher gezahlte Umsatzsteuer „haftet“ grundsätzlich nicht wie ein dauerhafter Makel oder Status am Boot. Eine alte Rechnung beantwortet nicht automatisch die heutigen zollrechtlichen Fragen. Umgekehrt bedeutet eine lückenhafte Rechnungskette nicht automatisch, dass der Käufer eine frühere Umsatzsteuerschuld eines anderen übernehmen muss.

Zur Prüfung können relevant sein:

  • ursprüngliche Rechnung
  • Kaufverträge
  • Händlerrechnungen
  • Importdokumente
  • Eigentumshistorie
  • Zollunterlagen
  • Nachweise des Unionswarenstatus

Ist das Boot zollrechtlich Unionsware?

Auch wenn die Niederlande und Deutschland zur Europäischen Union gehören: Der aktuelle Liegeplatz allein beweist nicht zwingend die gesamte zollrechtliche Historie eines Bootes. Bei international genutzten Yachten können relevant sein:

  • frühere Drittlandsaufenthalte
  • Einfuhr
  • Ausfuhr
  • Rückkehr in das Zollgebiet
  • frühere Eigentümer
  • Flaggenwechsel
  • vorhandene Zollunterlagen

Niederländischer Liegeplatz, niederländische Registrierung oder EU-Flagge sind für sich genommen kein Nachweis des Unionswarenstatus.

Unionswarenstatus prüfen lassen

T2L beim Kauf eines Bootes in den Niederlanden

Ein T2L kann als Nachweis des zollrechtlichen Unionswarenstatus relevant sein. Ein Mehrwertsteuernachweis ist es nicht.

Nicht jedes Boot in den Niederlanden braucht allein wegen des Verkaufs nach Deutschland ein T2L.

Ob ein zusätzlicher Statusnachweis sinnvoll ist, hängt insbesondere von Boot, Historie, vorhandener Dokumentation und geplanter Nutzung ab.

Den Nachweis des Unionswarenstatus erstellen wir digital über mwst-boot.org.

WeiterführendCE-Zertifizierung für Boot und Yacht

Closing

Closing: Kaufpreis, Eigentum und Boot gleichzeitig zusammenführen

Bei der Übergabe in der niederländischen Marina sollen möglichst koordiniert erfolgen:

  • vollständige Kaufpreiszahlung
  • Eigentumsübertragung
  • Übergabe des Bootes
  • Schlüssel
  • Originaldokumente
  • Kaufvertrag / Bill of Sale
  • Registerunterlagen
  • gegebenenfalls Löschungsunterlagen
  • CE-Unterlagen
  • Handbücher
  • Wartungsunterlagen
  • Inventar

Der vollständige Kaufpreis sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern zusammen mit Eigentums- und Dokumentenübergabe.

Closing begleiten lassen

Checkliste für die Übergabe

Je nach Boot können insbesondere relevant sein:

  • Kaufvertrag
  • Bill of Sale, soweit verwendet
  • Registerunterlagen
  • gegebenenfalls Kadaster-Unterlagen
  • gegebenenfalls Löschungsnachweis
  • CE-Konformitätserklärung
  • Herstellerunterlagen
  • WIN/HIN/CIN-Dokumentation
  • Motorunterlagen
  • Bedienungsanleitungen
  • Wartungsnachweise
  • Rechnungen
  • vorhandene Umsatzsteuerunterlagen
  • Zollunterlagen
  • Inventarliste
  • Schlüssel

Nicht jedes Dokument ist bei jedem Boot erforderlich. Entscheidend ist die konkrete Historie.

Boot aus den Niederlanden nach Deutschland überführen

Ein großer Vorteil des niederländischen Marktes ist die Nähe. Die Überführung kann je nach Boot erfolgen:

  • auf eigenem Kiel
  • über Binnenwasserstraßen
  • per Straßentransport
  • per professionellem Yachttransport

Rechtlich können vorher insbesondere relevant sein:

  • Eigentumsübergang
  • Versicherung
  • Registrierung
  • vorhandene Papiere
  • gegebenenfalls Kennzeichen / Flagge
  • technische Fahrtauglichkeit
  • Übergabezeitpunkt
  • Gefahrübergang

Umgangssprachlich wird oft vom „Import aus Holland“ gesprochen. Beim Kauf eines gebrauchten Bootes innerhalb der EU handelt es sich rechtlich aber in der Regel um Kauf und Überführung – nicht um eine Einfuhr wie aus einem Drittland.

Häufige Fragen zum Bootskauf in den Niederlanden

Was muss ich beachten, wenn ich ein Boot in den Niederlanden kaufe?

Insbesondere Vertrag, Eigentum, Register, technischen Zustand, CE-Dokumentation und die spätere Registrierung.

Ist ein Bootskauf in Holland komplizierter als in Deutschland?

Nicht zwangsläufig. Er ist jedoch grenzüberschreitend und kann niederländische Vertrags-, Register- und Dokumentationsfragen mit sich bringen.

Gilt automatisch niederländisches Recht?

Nein. Der Standort des Bootes allein entscheidet nicht zwingend über das anwendbare Recht.

Sollte ich den niederländischen Kaufvertrag prüfen lassen?

Bei hochwertigen Booten und Yachten sowie international strukturierten Käufen ist eine Prüfung sinnvoll.

Ist eine Anzahlung vor dem Survey üblich?

Verschiedene Vertragsmodelle sind möglich. Entscheidend ist, wann die Zahlung bindend wird und wann sie zurückzuzahlen ist.

Was passiert, wenn beim Survey Mängel gefunden werden?

Das hängt von den vertraglich vereinbarten Rechten und Fristen ab.

Wie prüfe ich, wem das Boot gehört?

Anhand der konkreten Eigentums-, Kauf- und gegebenenfalls Registerunterlagen.

Was ist das niederländische Kadaster?

Das Kadaster führt unter anderem öffentliche Register, in denen registrierte Schiffe und Eigentumsverhältnisse erfasst werden können.

Ist jedes niederländische Boot im Kadaster registriert?

Nein. Nicht jedes Boot in den Niederlanden ist im Kadaster eingetragen.

Können auf einem Boot im Kadaster Belastungen eingetragen sein?

Bei registrierten Schiffen können beispielsweise Schiffshypotheken relevant sein. Die konkrete Registerlage sollte geprüft werden.

Was ist ein Zeebrief?

Ein Dokument im Zusammenhang mit der niederländischen Seeregistrierung und Flaggenführung. Nicht jedes niederländische Freizeitboot besitzt oder benötigt einen Zeebrief.

Was bedeutet eine niederländische RDW-Registrierung?

Für bestimmte schnelle Motorboote besteht eine RDW-Registrierung. Sie ist von anderen Register- und Eigentumsfragen zu unterscheiden.

Bedeutet „BTW betaald“, dass mit dem Boot steuerlich alles geklärt ist?

Nein. Die konkrete Dokumentation und Transaktionshistorie müssen geprüft werden.

Ist „BTW betaald“ dasselbe wie Unionswarenstatus?

Nein. Umsatzsteuer und zollrechtlicher Unionswarenstatus sind unterschiedliche Rechtsfragen.

Brauche ich für ein Boot aus den Niederlanden ein T2L?

Nicht automatisch. Ob ein T2L sinnvoll ist, hängt von Historie und vorhandener Dokumentation ab.

Muss ich auf ein gebrauchtes Boot aus Holland in Deutschland noch einmal Mehrwertsteuer zahlen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere von Verkäufer, Käufer, Alter und Art des Bootes sowie der konkreten Transaktion ab.

Muss ich ein Boot aus den Niederlanden verzollen?

Bei einer normalen Warenbewegung zwischen den Niederlanden und Deutschland handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Drittlandseinfuhr. Besondere zollrechtliche Fragen können sich jedoch aus der individuellen Historie des Bootes ergeben.

Kann ich das Boot einfach nach Deutschland fahren?

Häufig ja, sofern Eigentumsübergang, Versicherung, erforderliche Papiere und gegebenenfalls Registrierung geklärt sind. Der konkrete Fall sollte geprüft werden.

Muss ich die niederländische Registrierung nach dem Kauf löschen?

Das hängt von der Art der bestehenden Registrierung und der geplanten weiteren Registrierung ab.

Kann TANIS | VON DER MOSEL auch den Survey organisieren?

Wir führen keine technischen Surveys selbst durch, können den Kaufprozess aber mit unabhängigen Sachverständigen koordinieren.

Können Sie die Registrierung in Deutschland übernehmen?

Wir übernehmen die rechtliche Vorbereitung und Begleitung der Registrierung bzw. des Registerwechsels.